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Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://bremerwerkgemeinschaft.de veröffentlichten Webauftritt der Bremer Werkgemeinschaft.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
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einer von experte.de am 07.07.2026 vorgenommenen Bewertung durch Crawling der Webseite und Überprüfung für jede Unterseite, ob diese von Screenreadern problemlos angezeigt werden kann. Der Barrierefreiheit-Test überprüft 41 Merkmale in 8 Kategorien.
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einer am 07.07.2026 durchgeführten Selbstbewertung
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
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Barriere:
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Beschreibung
Einzelne PDF-Dokumente entsprechen noch nicht dem aktuellen barrierefreien Standard.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
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Teilbereich:
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Beschreibung
Einzelne PDF-Dokumente entsprechen noch nicht dem aktuellen barrierefreien Standard. -
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Überarbeitung von älteren, nicht barrierefreien PDF-Dokumenten und Formularen würde einen unverhältnismäßig hohen finanziellen und administrativen Aufwand bedeuten. -
Barrierefreie Alternative
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument benötigen, senden wir Ihnen dieses gerne nachträglich und barrierefrei zu. Bitte kontaktieren Sie uns unter:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 10.07.2026 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Bremer Werkgemeinschaft GmbH
Theodorstr. 13a
28219 Bremen
für Schriftverkehr:
Postfach 15 01 71
28091 Bremen
Tel: +49 (0)421 98 99 60
Fax: +49 (0)421 98 99 61 99
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.
Fassung in Deutscher Gebärdensprache
Download: https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/media.php/13/DGS_BF_Erklaerung.mp4

